Fachberatung darf keine Eintagsfliege sein!

BAG-BEK fordert Verstetigung von Fachberatung im KiTa-System

Im Vorfeld der Beratungen zum KiTa Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG im Bundestag hat die AG Fachberatung der BAG-BEK ein Positionspapier verfasst und an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag und im Bundesrat mit folgendem Wortlaut verschickt:

Gute Kita braucht Fachberatung! – Und zwar nicht als zeitlich begrenzte Maßnahme in Programmen, sondern als feste Größe. Das Bundesprogramm „Sprach-Kita“ hat Fachberatung als prozessbegleitende Unterstützung für die teilnehmenden Kitas verstanden und in der Programmstruktur fixiert. Im Rahmen des befristeten Programms konnte so Unterstützung durch konstante Fachberatung erprobt und als positiv bewertet werden. (vgl. Zwischenbericht Bundesprogramm Sprach-Kitas 2019).

Fachberatung leistet einen immensen Beitrag für das Gelingen der anspruchsvollen pädagogischen Prozesse und der Organisation von Kitas. Die Anforderungen, die an Kitas gestellt werden, haben sich in den vergangenen Jahren vervielfacht und sind überaus komplex. Der Anspruch an die Qualität der Leistung der frühpädagogischen Institution Kita und ihre Bedeutung im Kontext eines bildungsgerechten Aufwachsens von Kindern, ist stark gestiegen. Pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte benötigen ein verlässliches und bedarfsgerechtes Unterstützungssystem, um diesen komplexen Anforderungen entsprechen zu können. Der besorgniserregende Fachkräftemangel zeigt deutlich, dass Kita als Arbeitsfeld attraktiver werden muss. Überforderungen muss entgegengewirkt werden. Angebote, die die handelnden Akteur:innen stärken und nachhaltig handlungsfähig machen, sind dabei unerlässlich. Dies geschieht auch durch Fachberatung. Sie nimmt eine Schlüsselfunktion bei der Entwicklung und Gewährleistung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ein. (vgl. Positionspapier AG Fachberatung 2018)

Status Quo: Bewertung der aktuell unzureichenden rechtlichen Bedingungen

Ak t u e l l  s i n d  d i e  b u n d e s g e s e t z l i c h e n  Au s s a g e n  z u r  Fa c h b e r a t u n g  f ü r Kindertageseinrichtungen im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) nur unverbindlich. Vielfach trifft das auch auf die Landesgesetze zu (vgl. Kaiser/Fuchs-Rechlin 2020). Das ist vor dem Hintergrund der Relevanz von Fachberatung als Qualitäts-entwicklungsmotor nicht nachvollziehbar.

Kindertageseinrichtungen brauchen Fachberatung als Ressource, die bei allen Trägern für alle pädagogischen Fach-, Leitungs- und Assistenzkräfte verlässlich zur Verfügung steht. Fachberatung braucht eine dauerhafte rechtliche Absicherung und Refinanzierung, um wirksam zu sein.

Fachberatung – Das leistet sie!

Fachberatung ist notwendig für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität und für die Stabilität von Kita-Teams (vgl. Preissing/Berry/Gerszonowicz 2015).

Fachberatung unterstützt die pädagogischen Fach- und Assistenzkräfte z.B. durch bedarfsorientierte, zeitnahe Beratung, Konfliktberatung, pädagogische Impulse, Prozessbegleitung, Netzwerkbildung, Wissenstransfer, Teamentwicklungsberatung, Change Management. Sie gibt Impulse zur Umsetzung der Bildungsprogramme der Länder, zur Organisationsstruktur, zu konzeptionellen Überlegungen sowie zur Rolle der Fachkräfte. Die Stärkung der Eigenverantwortung der Fachkräfte ist dabei ein wichtiges Prinzip. Kontinuierliche Fachberatung schafft tragfähige Beziehungen, die Grundlage für gelingende Beratungsprozesse sind. Sie unterstützt den Transfer von Erkenntnissen zwischen Träger und Fachkräften. Fachberatung schafft Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis und ihre Expertise bereichert fachpolitische und gesellschaftliche Entwicklungen.

Nächster notwendiger Schritt: Rechtliche Absicherung zur Verankerung von Fachberatung als vollfinanzierte Regelleistung

Die AG Fachberatung der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. fordert mit diesem Papier die (fach-)politischen Verantwortlichen in Bund und Ländern dazu auf, sich dafür einzusetzen, Fachberatung auf Gesetzesebene zu verankern und finanziell zu sichern.

Es gilt, die Chance zu ergreifen, Fachberatung als Pflichtleistung im SGB VIII § 72 festzuschreiben und nach Auslaufen des KiQuTG I und II im geplanten Qualitätsentwicklungsgesetz stärker zu verankern.

Nur so kann auf Bundesebene ein klarer Rahmen gesetzt werden, der mit einer Anteilsfinanzierung Möglichkeiten für die Länder schafft, Fachberatung regelhaft zu i n s t a l l i e r e n . D i e s b e g r ü n d e t , F a c h b e r a t u n g i n d e m b u n d e s w e i t e n Qualitätsentwicklungsprozess gemäß ihrer Bedeutung abzubilden und rechtlich in die Regelfinanzierung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen Für die AG Fachberatung der BAG BEK e.V. Jule Marx  - Dr. Elke Alsago - Friderike Pankoke

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