Qualitätsentwicklung nach dem „Gute-Kita-Gesetz“? Positionspapier der AGJ

Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige Aufgabe, die gesamtgesellschaftlich bewältigt werden muss und ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist. Mit dem am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (KiQuTG, sog. „Gute-KiTa-Gesetz“) wurde die Weiterentwicklung der Qualität in der Frühen Bildung bundesgesetzlich verankert.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zieht in einem Positionspapier eine Zwischenbilanz und zeigt Entwicklungspotenziale auf. Davon ausgehend leitet die AGJ Empfehlungen ab, die im weiteren Prozess zur Verbesserung der Qualität nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ berücksichtigt werden sollen.

Aus Sicht der AGJ ist es ein zentrales Ziel, dass die Mittel, die in den letzten Jahren für das KiQuTG bereitgestellt wurden, dauerhaft und in wachsendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus fordert die AGJ die Verstetigung und Sicherstellung des Monitorings unter der Finanzierungsbeteiligung des Bundes, um den weiteren Prozess der Steuerung der Qualitätsentwicklung auf transparente und wissenschaftlich gesicherte Datengrundlage zu stellen.

Die Stärkung der Teilhabe von Familien sieht die AGJ als ein notwendiges Ziel an. Daneben sind der Abbau von Zugangshürden zum System, die Unterstützung von Familien sowie die Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von großer Relevanz. Die AGJ erwartet im zukünftigen Prozess zudem partizipative und evidenzbasierte Entscheidungsstrukturen, auf denen die Qualität fußt. Hierzu gehören die Evaluation und das Monitoring sowie die Beteiligung von Kindern, Familien, Fachkräften, Kindertagespflegepersonen und Trägern bei Entscheidungen über Maßnahmen und Ziele. Es bedarf dauerhafter Beteiligungsverfahren auf Landesebene. Daneben braucht es weitere Orte, an denen ein Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Trägern und Wissenschaft zur Qualitätsentwicklung und gemeinsamen Zielen möglich ist. Inklusion muss hier als Leitgedanke aller Einrichtungen und Angebote umgesetzt und als explizites Handlungsfeld gestärkt werden. Eine für alle Qualitätsverbesserungen wichtige Voraussetzung ist die Deckung des Fachkräftebedarfs. Die AGJ sieht es als notwendig an, dass insbesondere die Länder, aber auch Kommunen und Träger ausreichende Maßnahmen ergreifen, um den Fachkräftebedarf zu decken.

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