Dabei stellt die Kommission fest, welche Daten zentral für die Entwicklung der Bildungsqualität sind und wer welche Daten in welcher Auflösung benötigt. Sie empfiehlt notwendige Maßnahmen, damit die Datenrückmeldung in die Entwicklung mündet, und nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Datennutzung.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen des Systems mit klaren Entwicklungszielen braucht. Mit einer gemeinsamen Anstrengung von Ländern, Bund und Wissenschaft können datenschutzkonforme und nutzerfreundliche Infrastrukturen entwickelt und Akteure wie Schulaufsichten, Schulleitungen und Lehrkräfte qualifiziert werden. Wenn man Lehrkräften mindestens alle 2 Jahre Daten aus zentralen Lernstandserhebungen zur Verfügung stellt und diese mit Fördermaterialien und Fachberatung verknüpft, können datengestützte Unterrichtsentwicklung und adaptive Lernförderung gelingen.
Empfehlungen für die frühe Bildung
Folgende prioritäre Empfehlungen gibt die SWK für den frühkindliche Bildung:
- 1. Bestehende nationale Datensätze (ERiK, AID:A, KJH-Statistik) sollten für die Berichterstattung und das Monitoring weiterentwickelt, aufeinander abgestimmt und insbesondere die Analysepotenziale der Kinder- und Jugendhilfestatistik erhöht werden (Cell-Key-Methode, Verknüpfung von Träger- und Kita-Daten). So kann eine solide Datenbasis für die Identifikation von (regionalen) Qualitätsentwicklungs- und Unterstützungsbedarfen geschaffen werden.
- 2. Zur Stärkung der Qualitätsentwicklung auf der organisationalen Ebene sollte sowohl die Verbindlichkeit interner Evaluationen als auch die Transparenz der Kommunikation der Ergebnisse an die Eltern erhöht werden. Hierfür sollte trägerübergreifend ein Verständnis von Evaluationen zur Qualitätsentwicklung entwickelt und auch die Relevanz von Evaluationen als Teil von Qualitätsmanagement- und Qualitätsentwicklungssystemen aufgegriffen werden. In diesem Rahmen sollten die fachlichen Unterstützungs- und Qualifizierungsbedarfe von Leitungskräften zur Nutzung von Evaluationsergebnissen für die Organisationsentwicklung adressiert werden.
- 3. Die Verfahren zur Erfassung des Entwicklungsstands, der kindlichen Interessen und Motivationen sowie zur Dokumentation der pädagogischen Arbeit sollten auf eine überschaubare Zahl qualitätsgeprüfter Verfahren reduziert und Sprachstandserhebungen in allen Bundesländern – mit innerhalb der Länder vereinheitlichten Verfahren – durchgeführt werden. Die pädagogischen Anschlussprozesse nach der Erfassung kindlicher Entwicklungsstände sollten verbindlich geklärt werden, sodass individuelle pädagogische Angebote für die Kinder auf Basis der Daten – unter Einbindung der Eltern – geplant und durchgeführt werden. Die fachlichen Unterstützungs- und Qualifizierungsbedarfe der frühpädagogischen Fachkräfte sollten in diesem Prozess adressiert werden.
- 4. Datengestützte Entwicklung und Durchführung pädagogischer Angebote und datengestützte organisationale Qualitätsentwicklung benötigen Zeit. Daher sollte die aktuell sich andeutende Entspannung bei der Personalsituation dafür genutzt werden, zusätzliche Zeitressourcen für datengestützte Qualitätsentwicklung in der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der frühpädagogischen Fachkräfte sowie den verfügbaren Leitungsstunden der Kitaleitungen zu schaffen. Zusätzliche Funktionsstellen für die datengestützte Qualitätsentwicklung sollten geschaffen werden.
