Mit dem Ziel die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten, Leistungen für Familien aus einer Hand anzubieten und allen Kindern ein Aufwachsen in der Gemeinschaft zu ermöglichen, war ursprünglich der Prozess für eine inklusive Jugendhilfe gestartet worden. Nun liegt seit Ende April der Gesetzentwurf des ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1.KJHRSG) vor – und hat scharfe Kritik hervorgerufen und viele Fragen aufgeworfen. Was bedeutet dieser Umbau konkret für Kinder und Familien? Und welche Folgen hat er für das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung insgesamt?
Im Interview mit Karsten Herrmann beleuchtet Prof. Dr. Rahel Dreyer die möglichen Auswirkungen der Reform im Kontext aktueller bildungspolitischer Entwicklungen wie dem Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG).
Das Interview wurde im Rahmen des 1. Deutschen Kita-Symposiums geführt.
Frau Dreyer: Können Sie die scharfe Kritik am aktuellen Gesetzentwurf nachvollziehen und worum geht es hier im Kern?
Mit dem KJHRSG vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: Weg vom individuellen Rechtsanspruch, hin zu einer stärker infrastrukturell organisierten Unterstützung. Inklusion soll damit nicht mehr primär über Einzelfallhilfen abgesichert werden, sondern im System selbst verankert sein. Problematisch ist jedoch, dass individuelle Rechtsansprüche zurückgenommen werden, ohne dass gleichzeitig eine tragfähige inklusive Infrastruktur verbindlich gesichert wird. Den Kommunen wird vielmehr signalisiert, dass diese Umstellung auch Einsparpotenziale eröffnet – in einem System, das bereits strukturell unterfinanziert ist.
Was bedeutet das konkret für die Kinder und ihre Familien?
Für Kinder bedeutet dies konkret: weniger individuell abgesicherte Unterstützung, eine stärkere Abhängigkeit von kommunalen Ressourcen, weniger verbindliche Hilfeplanung und eine geringere Differenzierung individueller Bedarfe. Individuelle Hilfen bleiben zwar prinzipiell möglich, greifen jedoch erst, wenn strukturelle Angebote als unzureichend gelten.
Das heißt, hier wird das Kriterium für Unterstützung diametral umgedreht?
Ja, denn nicht mehr primär der individuelle Bedarf eines Kindes ist ausschlaggebend, sondern das, was infrastrukturell vorgesehen ist. Gerade für Familien, die Schwierigkeiten haben, Unterstützung einzufordern oder ihre Ansprüche durchzusetzen, war der individuelle Rechtsanspruch bislang ein zentraler Hebel. Wird dieser Hebel zurückgenommen, droht die Gefahr, dass bestehende Ungleichheiten nicht abgebaut, sondern verstetigt werden.
Hinzu kommt ein faktisches Vorrangsgebot struktureller Angebote gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung. Leistungen wie sozialpädagogische Familienhilfe greifen künftig später. Präventive Unterstützung im Familiensystem wird eingeschränkt, Interventionen erfolgen später und häufig erst dann, wenn Probleme bereits verfestigt sind. Gleichzeitig verschwinden diese Herausforderungen nicht, sondern verlagern sich in die Kitas und den Ganztag – Einrichtungen, die mit hochbelasteten Situationen umgehen müssen, ohne dass ausreichend sozialpädagogische Begleitung im Hintergrund vorhanden ist.
Statt individueller Assistenz von Kindern mit entsprechend festgestellten besonderen Förderbedarfen ist für die KiTa jetzt auch eine allgemeine Bildungsassistenz vorgesehen. Wie bewerten Sie das?
Nun, mit der Einführung der Bildungsassistenz etabliert das KJHRSG eine neue Form der Unterstützung im Kita-Alltag. Auffällig ist jedoch, dass der Gesetzentwurf kaum Aussagen zu Qualifikationsanforderungen oder fachlichen Standards trifft. Erfahrungen aus anderen Bereichen, etwa der Schulassistenz, zeigen, dass solche Unterstützungsformen häufig mit niedrigeren formalen Qualifikationsanforderungen verbunden sind. Gerade im Kita-Bereich wissen wir jedoch: Wirksame Förderung ist alltagsintegriert und beruht auf stabilen Beziehungen. Diese entstehen durch Kontinuität, hohe Qualifikation und eine feste Einbindung in den Alltag. Und genau hier entsteht ein Spannungsverhältnis: Der Anspruch auf Inklusion bleibt bestehen – zentrale Voraussetzungen für ihre Umsetzung werden jedoch nicht verbindlich abgesichert.
Nach jetzigem Stand wird das KJHRSG also zu mehr Belastung und weniger Qualität in der KiTa führen. Gleichzeitig werden im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) auf Bundesebene verbesserte Qualitätsstandards sowie verpflichtende Sprachstands- und Entwicklungstests und zusätzliche Fördermaßnahmen diskutiert. Wie passt das zusammen?
Beide Entwicklungen werden offenbar nicht zusammengedacht: Während auf Bundesebene über verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung verhandelt wird, besteht die Gefahr, dass infrastrukturelle Bildungsassistenz als Ausgleich für unzureichende strukturelle Qualität genutzt wird. Je niedriger die strukturelle Qualität, desto höher der Bedarf an zusätzlicher Assistenz. Damit droht die neue Leistungsform dort eingesetzt zu werden, wo eigentlich strukturelle Verbesserungen notwendig wären.
Mit den ABC-Klassen in NRW oder auch mit zusätzlichen Fördermaßen in Folge der bundesweit vorgesehen Sprachstands- und Entwicklungstests scheint Kindern zugleich eine Separierung und Stigmatisierung zu drohen, oder?
Ja, ich sehe in der Tat eine große Gefahr darin, dass neue, separate Angebote außerhalb der regulären Kita entstehen. Kinder werden damit erneut entlang von Förderbedarfen in unterschiedliche Settings aufgeteilt. Förderung verschiebt sich vom inklusiven Alltag hin zu separaten Kontexten. Damit besteht das Risiko früher Trennungen, geringerer gemeinsamer Bildungsprozesse und einer Verfestigung sozialer Ungleichheiten. Während im System selbst stärker vereinheitlicht wird, entstehen außerhalb neue Formen der Differenzierung. Inklusion bedeutet jedoch, Unterschiede im gemeinsamen System zu bearbeiten – nicht außerhalb davon.
In diesem Sinne müssten KJHRSG und QEG tatsächlich mehr zusammengedacht und die KiTa als inklusiver Entwicklungs- und Bildungsort strukturell gestärkt werden, oder?
Ja, aber was wir stattdessen sehen, ist kein konsistenter Ausbau frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, sondern eine Entwicklung in unterschiedliche Richtungen: weniger individuelle Unterstützung im System, mehr getrennte Angebote außerhalb und weiterhin ungleiche Zugänge. Die zentrale Frage ist daher nicht, wie neue Programme geschaffen werden, sondern wie ein System gestaltet werden kann, in dem alle Kinder tatsächlich ankommen und ihre Bedarfe im System selbst bearbeitet werden. Denn die Qualität frühkindlicher Bildung entscheidet sich nicht an zusätzlichen Angeboten, sondern an der Zugänglichkeit, Tragfähigkeit und Inklusivität des bestehenden Systems. Daran entscheidet sich auch, ob alle Kinder die Chance erhalten, einen guten Platz in der Gesellschaft zu finden – und damit eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und langfristigen Wohlstand.
